Bevor du einen Termin für Intervall-Hypoxie-Hyperoxie-Training buchst, taucht fast immer dieselbe Frage auf: Übernimmt das die Krankenkasse? Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Was gesetzliche Kassen, private Versicherer, Beihilfestellen und das Finanzamt in Deutschland, Österreich und der Schweiz tatsächlich regeln, liest du im Folgenden – Punkt für Punkt, mit Quellen. Wichtig vorab: Es geht hier ausschließlich um Kostenerstattung. Ob und wie IHHT wirkt, ist eine andere Frage, die dieser Text bewusst nicht beantwortet.
Gesetzliche Krankenkasse in Deutschland: Der Regelfall ist Nein
In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gilt der sogenannte Erlaubnisvorbehalt für neue ambulante Methoden: Eine Behandlung wird erst dann zur Kassenleistung, wenn der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) sie nach § 135 SGB V geprüft und anerkannt hat. IHHT taucht in den Richtlinien des G-BA bisher nicht auf. Für gesetzlich Versicherte bedeutet das in der Praxis: Die Behandlung zählt zu den Selbstzahlerleistungen, die Kasse zahlt nichts dazu. Das gilt unabhängig davon, ob die Anwendung in einer Arztpraxis, einer Heilpraktikerpraxis oder einem spezialisierten Studio stattfindet, denn der Erlaubnisvorbehalt knüpft an die Methode an, nicht an den Ort.
Ein zweiter Weg führt über § 20 SGB V. Krankenkassen bezuschussen zertifizierte Präventionskurse, oft mit festen Jahresbeträgen für ein bis zwei Kurse. Voraussetzung ist eine Zertifizierung durch die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP). Ob ein IHHT-Angebot in deiner Nähe diese Zertifizierung trägt, prüfst du am besten direkt beim Anbieter oder in der ZPP-Kursdatenbank, bevor du buchst. Ein pauschaler Zuschuss „für Gesundheitssport“ reicht als Zusage nicht, verlangt wird die konkrete Zertifizierung des jeweiligen Angebots.
Private Krankenversicherung: Der Tarif entscheidet
In der privaten Krankenversicherung (PKV) richtet sich die Erstattung nach § 192 VVG: Erstattet wird eine medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen Krankheit. Ob IHHT darunterfällt, hängt vom einzelnen Tarif ab. Manche gehobenen Tarife schließen wissenschaftlich nicht allgemein anerkannte Behandlungsmethoden ausdrücklich ein, wenn sie sich in der Praxis bewährt haben, andere schließen sie aus. Frag vor dem ersten Termin bei deiner PKV nach einer schriftlichen Einschätzung, am besten mit Nennung der geplanten Leistung und der Behandlerqualifikation. Bei Kostenerstattungstarifen reichst du die Rechnung im Nachhinein ein, bei Sachleistungstarifen kann eine vorherige Zusage nötig sein. Wie viel eine Behandlungsreihe kostet, zeigt die Übersicht zu IHHT-Kosten. So weißt du vorab, welchen Betrag du überhaupt zur Prüfung einreichst.
Beihilfe: Eigener Katalog, gleiche Grundidee
Beihilfestellen, etwa das Bundesverwaltungsamt für Bundesbedienstete, führen ein eigenes Verzeichnis beihilfefähiger Heilmittel mit Höchstbeträgen. Neue, außerhalb der Schulmedizin stehende Verfahren wie IHHT stehen dort in aller Regel nicht auf der Liste. Beihilfeberechtigte klären das am sinnvollsten vorab formlos mit ihrer Beihilfestelle, am besten schriftlich. Was dich beim ersten Termin praktisch erwartet, einschließlich Ablauf und Dauer, beschreibt der Beitrag Erster IHHT-Termin: Ablauf, Dauer, Kosten.
Heilpraktiker-Zusatzversicherung: möglich, aber an Bedingungen geknüpft
Wird IHHT bei einer Heilpraktikerin oder einem Heilpraktiker durchgeführt, kommt eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung ins Spiel. Diese Policen erstatten meist einen Prozentsatz der Kosten nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH), gedeckelt auf einen Höchstbetrag pro Jahr. Ob IHHT konkret darunterfällt, steht in den Bedingungen deines Tarifs, nicht im Werbeprospekt. Ruf bei deiner Zusatzversicherung an und nenne die Behandlung beim Namen, bevor die erste Rechnung entsteht.
Abrechnung beim Arzt: GOÄ ohne eigene Ziffer
Für IHHT selbst gibt es keine eigene Gebührenziffer in der GOÄ. Ärztinnen und Ärzte rechnen einzelne Bestandteile deshalb häufig analog ab, gestützt auf § 6 Abs. 2 GOÄ, der die Berechnung entsprechend einer gleichwertigen Leistung erlaubt, etwa für den diagnostischen Hypoxietest. Für deine Erstattung zählt am Ende, wie nachvollziehbar die Rechnung aufgebaut ist. Ein Praxis- oder Studiovergleich lohnt sich deshalb auch aus Abrechnungssicht. Kriterien dafür liefert der Beitrag IHHT-Studio: Qualität erkennen, ein passendes Angebot in deiner Nähe findest du im Studio-Finder.
Für Studiobetreiber: transparente Kostenkommunikation zahlt sich aus
Wenn du ein IHHT-Studio betreibst, ersparst du dir und deinen Kundinnen und Kunden viel Rückfragen mit einer klaren Ansage vor dem ersten Termin: IHHT ist in aller Regel eine Selbstzahlerleistung, eine Erstattung ist im Einzelfall möglich, eine Zusage kannst du als Studio nicht geben. Formulierungen wie „wird von der Krankenkasse übernommen“ gehören nicht in Preislisten oder Werbematerial, da du die individuelle Tarif- und Vertragslage deiner Kundschaft nicht kennst und auch nicht rechtlich bewerten darfst. Eine nachvollziehbare, aufgeschlüsselte Rechnung mit Datum, Leistung und Behandlerqualifikation hilft jeder Kundin und jedem Kunden bei der eigenen Anfrage an Versicherung oder Finanzamt, unabhängig davon, wie diese am Ende entschieden wird.
Österreich: ÖGK zahlt nicht, private Zusatzversicherung selten
Für Versicherte der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) gilt eine ähnliche Grundlogik wie in Deutschland: Ein Kostenzuschuss beim Wahlarzt setzt voraus, dass die Behandlung überhaupt eine Kassenleistung wäre. IHHT gehört nicht dazu. Auch bei privaten Zusatzversicherern ist die Lage eindeutig: UNIQA schreibt auf der eigenen Themenseite zu IHHT-Zelltraining wörtlich, dass für diese Methode kein tariflicher Versicherungsschutz besteht. Andere Anbieter fragst du am besten einzeln, bevor du buchst.
Schweiz: Grundversicherung deckt andere Methoden ab
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) übernimmt seit 2012 fünf Methoden der Komplementärmedizin: Akupunktur, anthroposophische Medizin, Homöopathie, Phytotherapie und traditionelle chinesische Medizin, jeweils nur, wenn eine entsprechend ausgebildete Ärztin oder ein entsprechend ausgebildeter Arzt behandelt. IHHT steht auf dieser Liste nicht, die Grundversicherung zahlt also nicht mit. Zusatzversicherungen für Komplementärmedizin erstatten teils Behandlungen bei ASCA- oder EMR-anerkannten Therapeuten, die konkrete Methodenliste unterscheidet sich aber von Anbieter zu Anbieter deutlich. Frag direkt bei deiner Zusatzversicherung nach, ob IHHT in der Police steht und welche Nachweise sie für eine Kostenbeteiligung verlangt.
Steuerlich absetzen: nur mit Attest vor Behandlungsbeginn
Wer die Kosten für IHHT selbst trägt, kann sie unter Umständen als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG ansetzen. Für wissenschaftlich nicht allgemein anerkannte Behandlungsmethoden verlangt das Finanzamt einen Nachweis: ein amtsärztliches Attest oder eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes, ausgestellt bevor die Behandlung beginnt (§ 64 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f EStDV). Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass dieses Attest knapp ausfallen darf, entscheidend ist allein das Ausstellungsdatum. Ohne Attest vorab erkennt das Finanzamt die Kosten in aller Regel nicht an. Ob dein Fall darunterfällt, entscheidet dein Finanzamt im Einzelfall, eine Steuerberatung ersetzt dieser Text nicht.
Dein Fahrplan vor dem ersten Termin
Kläre die Kostenfrage vor der Unterschrift. Das erspart Ärger mit Rückforderungen oder abgelehnten Anträgen. So gehst du praktisch vor:
- Kostenvoranschlag oder Preisliste beim Studio anfordern
- Bei GKV, PKV, Beihilfe oder Zusatzversicherung schriftlich nachfragen, bevor die erste Rechnung entsteht
- Bei geplanter Steuererklärung: amtsärztliches Attest vor Behandlungsbeginn einholen
- Offene Fragen zu Ablauf und Wirkung im FAQ nachlesen
Was IHHT laut Studienlage bewirken soll und was noch offen ist, ordnet die IHHT-Studienübersicht ein. Wer grundsätzlich verstehen will, was hinter dem Verfahren steckt, findet Hintergrund im Beitrag Über IHHT. Frag nach, bevor du zahlst.
